Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht jetzt aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart, dem Sportleiter, dem Jugendsportleiter und der Damenreferentin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.