Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden/Verkehrsleiter, dem Sportleiter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam vertreten.