Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter ist - außer beim Vorsitzenden - zulässig.