Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/die erste Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Kassenwart/-in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich, darunter der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende.