| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der zweiten Vorsitzenden, dem/der Kassenwart(in) und dem/der Schriftführer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die erste/n Vorsitzende/n oder den/die zweite/n Vorsitzende/n gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |