| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus einer/einem Vorsitzenden, einer/einem stellvertretenden Vorsitzenden, einer/einem Schriftführer/in, einer/einem Kassenwart/in und einer/einem Beisitzer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 1.500,00 Euro ein mehrheitlicher Beschluss aller Vorstandsmitglieder erforderlich ist. |