Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus einem/einer Vorsitzenden, einem/einer oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Rechnungsführer/in, dem/der Schriftführer/in und bis zu zwei Beisitzer/innen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Bei Rechtsgeschäften mit einem höheren Wert als eintausend EURO muss ein Beschluss des Vorstandes vorliegen.