Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, Schriftführer und einem betriebswirtschaftlichen Koordinator mit Tiefenkenntnissen im Handwerk.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzende allein oder durch den Geschäftsführer gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.