Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu acht weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Mit folgendem Aufgabenkreis: Aufstellung des Haushaltsplanes für das jeweilige Folgejahr; Vorlage der jährlichen Rechnungslegung; Koordinierung der Maßnahmen des Vereins gemäß § 2 der Satzung zwischen den Mitgliedern des Vereins und Dritten. Er führt in den ihm zugewiesenen Geschäftskreisen die laufenden Geschäfte des Vereins nach Vorgaben der Satzung sowie der Beschlüsse der Mitgliederversamlung und des Vorstands.