Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden und dem/der Kassenwart/-in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die 1. Vorsitzende/-n vertreten, bei seiner Verhinderung durch den/die 2. Vorsitzende/-n und bei dessenVerhinderung durch den/die Kassenwart/-in. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst und als Vertreter eines Dritten abschließen. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleichen Rechten sowie zur Aufnahme eines Kredites und zur Tätigung von Ausgaben/Investitionen von mehr als 550,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.