| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 3 und maximal 5 Vorstandsmitgliedern, darunter der 1. und 2. Vorsitzende, der Kassenwart/Schatzmeister, der Schriftführer und der Gerätewart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |