| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom Vorsitzenden allein, von den übrigen Vorstandsmitgliedern jeweils zu zweit vertreten. |