| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister sowie weiteren Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |