| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein vertreten, im Übrigen wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |