| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer jeweils allein vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. |