| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens einem und maximal drei Vorstandsmitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |