| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.Der Vorstand besteht aus mindestens drei bis maximal sechs Personen, wobei die Funktionen Vorsitzender,stellvertretender Vorsitzender und Kassenwart doppelt besetzt werden können.Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. |