| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens drei und maximal sieben Vorstandsmitgliedern, darunter ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |