| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und dem Stellvertreter jeweils allein vertreten. Der Schatzmeister vertritt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |