| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus einem bis maximal drei Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch ein Vorstandsmitglied vertreten, wenn nur eines bestellt ist, ansonsten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |