| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch drei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder den Vorsitzenden allein vertreten. |