| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Vertreter, dem Schriftführer, seinem Vertreter, dem Schatzmeister und seinem Vertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500 EUR belasten, ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. |