| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Das geschäftsführende Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt für Rechtsgeschäfte, die mit einer wirtschaftlichen Verpflichtung bis zu einer von der Mitgliederversammlung beschlossenen Höhe verbunden sind. |