Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertretenden des Vorsitzenden, dem 2. Stellvertretenden des Vorsitzenden und dem Schatzmeister/Verantwortlicher für Finanzrechnung. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.