| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht und dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem ersten und zweiten Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 500,- Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen wurden. |