| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 1500 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Mehrheit des Vorstandes siene Zustimmung erteilt hat. |