| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden und dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch den 1. stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. |