| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei geleichberechtigten Vorstandsmitgliedern, darunter dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten. |