| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei und maximal fünf Personen, dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu zwei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |