| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden , zwei Stellvertretern
und einem Kassenwart.
Der Vorsitzende vertritt den Verein allein.
Die beiden Stellvertreter können den Verein nur gemeinschaftlich
vertreten. |