| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Beisitzer, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 3.000,00 EUR wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |