Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der 1. Vorsitzenden, der 2. Vorsitzenden und 3 bis 4 Beisitzerinnen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter die 1. oder die 2. Vorsitzende.