Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst und als Vertreter Dritter abzuschließen.