| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand des Vereins setzt sich wie folgt zusammen:
1. Vorsitzender
1. Stellvertretender Vorsitzender
2. Stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister
3. Stellvertretender Vorsitzender und 1. Stellvertretender Schatzmeister
Die Vorstandsmitglieder im Sinne des § 26 BGB können den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein vertreten. |