| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens vier Personen ,dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem stellvertretenden Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |