| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden/SLG -Leiter, dem 2. Vorsitzenden/stellvertretenden SLG-Leiter und dem Schatzmeister/Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |