| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden und dem/der ersten stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch beide gemeinsam vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst und als Vertreter Dritter abzuschließen. |