| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei und höchsten fünf Mitgliedern, dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, erster Beisitzer, zweiter Beisitzer, dritter Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. |