| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei und bis zu acht Personen, darunter der Vorstandsvorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer und bis zu vier Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 2.500,00 EUR der schriftlichen Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen. |