| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertretenden Vorsitzenden und dem 2. Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinschaftlich, sofern Gegenstand der Vertretungshandlung Rechtsgeschäfte sind, die einen Betrag von mehr als 500,00 Euro oder die Begründung oder Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses betreffen. |