| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglieder bei einem Rechtsgeschäft bis zu 100,00 EUR allein vertreten. Bei einen Rechtsgeschäft über 100,00 EUR vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |