| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus drei Personen, dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister . Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB . Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten. |