| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus bis zu drei Personen; dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses allein.
Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |