Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Vorstandsmitglied für Ordnung und Sicherheit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.