| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und ggf. weiteren Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten. |