| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden und einer mit der Verwaltung der Finanzen beauftragten Person. Der Verein wird gerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme von Krediten die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. |