Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. und 2. Stellvertreter sowie dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den 1. Stellvertreter allein oder durch den 2. Stellvertreter gemeinsam mit dem Schatzmeister.