| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinschaftlich vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 1.000,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen. |