| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzenmeister, dem Schriftführer und bis zu vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder durch zwei der vorgenannten Vorstandsmitglieder vertreten. |