Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart, wenn dieser gewählt
ist. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Der 1. Vorsitzende
darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.